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Die große Grauzone: Wie der Staat beim Thema CBD versagt
Inhaltsverzeichnis
Ein Berliner Start-up steht vor Gericht – nicht zum ersten Mal, und womöglich nicht zum letzten. Die Anklage: Nichts weniger als Drogenhandel. Doch hier hat nicht etwa Pablo Escobar seine Hände im Spiel. Es geht um Hanfblüten mit Cannabidiol (CBD), einem Wirkstoff ohne berauschende Wirkung. Verkauft wurden sie offen und ohne Tarnung, in Online-Shops und Berliner Spätis. Das Verfahren endete einst mit Freisprüchen. Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gekippt, eine neue Strafkammer muss den Fall neu bewerten.
Was wie ein bizarrer Einzelfall klingt, ist in Wahrheit ein Lehrstück über die rechtliche Grauzone rund um CBD-Blüten in Deutschland. Es geht um Paragraphen, die nicht mit der Realität Schritt halten. Um die Frage, ob das Aussehen einer Pflanze mehr zählt als ihr tatsächlicher Effekt. Und darum, wie schmal der Grat ist zwischen unternehmerischem Mut und juristischem Risiko.
Was bleibt, ist ein Verfahren, das beispielhaft zeigt, wie wenig Rechtssicherheit es in einem wachsenden Markt wie dem für CBD-Produkte gibt. Wer dachte, mit einem THC-Grenzwert sei alles geklärt, irrt. Denn was zählt, ist nicht nur die Substanz – sondern auch die Fantasie, was jemand damit theoretisch tun könnte. Willkommen im juristischen Niemandsland. Und im Alltag einer Branche, die längst weiter ist als das Gesetz, das sie regulieren soll.
1. Worum geht es in dem Prozess?
Fünf Männer, eine Firma und eine Menge getrockneter Hanf. Was harmlos klingt, füllt seit Jahren die Strafakten. Drei Gründer und zwei Teilhaber eines Berliner Start-ups sollen zwischen 2018 und 2019 CBD-haltige Cannabisblüten aus der Schweiz und Luxemburg nach Deutschland eingeführt und verkauft haben – online wie offline. Dass diese Blüten einen THC-Gehalt hatten, der unterhalb der berauschenden Schwelle lag, ist unstrittig. Ebenso, dass sie einen hohen CBD-Anteil aufwiesen. Also alles legal? Nicht ganz.
Im ersten Anlauf sah das Landgericht Berlin zwar eine Überschreitung des Betäubungsmittelgesetzes, sprach die Angeklagten aber dennoch frei. Der Vorwurf: nicht haltbar. Die Begründung: keine Anhaltspunkte für einen Verkauf mit Rauschabsicht. Doch die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof – und der sah das anders. Nicht, weil die Angeklagten nun doch als Drogendealer gelten müssten. Sondern weil das Urteil der Berliner Richter schlicht zu löchrig war.
Zu oberflächlich sei geprüft worden, so der BGH. Vor allem die Glaubwürdigkeit der Angeklagten sei zu wenig hinterfragt worden. Hatten sie wirklich keine Ahnung, worauf sie sich da einließen? Oder war das die juristisch verwertbare Variante eines „Wird schon gut gehen“?
Jetzt wird alles neu aufgerollt. Vor einer anderen Strafkammer. Mit denselben Fragen, aber womöglich anderen Antworten.
2. Warum kommt es überhaupt zu einer Anklage?
Wer CBD verkauft, glaubt sich meist auf sicherem Terrain. Die Produkte sind frei erhältlich, THC ist kaum nachweisbar, und der Rausch bleibt aus. Was soll da schon schiefgehen? Die Antwort lautet: eine ganze Menge. Denn das deutsche Betäubungsmittelgesetz funktioniert nicht nach gesundem Menschenverstand, sondern nach juristischer Logik – und die kennt ihre eigenen Tücken.
Cannabis steht in Deutschland grundsätzlich auf der Liste der verbotenen Substanzen. Erlaubt ist es nur unter bestimmten Bedingungen, und die haben es in sich. Der THC-Gehalt muss niedrig sein, klar. Aber das allein reicht nicht. Auch der Zweck des Produkts muss stimmen. „Gewerblicher oder wissenschaftlicher Zweck“ lautet die juristische Formel – doch damit ist nicht der freie Verkauf an Endverbraucher gemeint, sondern die Weiterverarbeitung zu Textilien, Dämmstoffen oder Ähnlichem. Und dann wäre da noch der Knackpunkt, an dem sich viele Verfahren entzünden: Der Missbrauch zu Rauschzwecken muss ausgeschlossen sein. Nicht „unwahrscheinlich“. Nicht „sehr, sehr unwahrscheinlich“. Sondern: ausgeschlossen.
Und hier kippt der vermeintlich legale CBD-Handel schnell in die Grauzone. Denn wer CBD-Blüten verkauft, die genauso aussehen wie das klassische THC-Produkt, liefert der Justiz eine Steilvorlage. Es spielt kaum eine Rolle, ob jemand sich damit tatsächlich berauschen kann. Es genügt, dass jemand es versuchen könnte. Und damit ist der Weg zur Anklage geebnet – auch für Produkte, die objektiv betrachtet harmlos erscheinen.
Der Berliner Fall ist dafür ein Paradebeispiel. Nicht, weil die Angeklagten kriminelle Energie versprüht hätten. Sondern weil das Gesetz einen Rahmen vorgibt, in dem selbst wohlmeinende Händler plötzlich auf der falschen Seite stehen können. Und weil es einen Unterschied gibt zwischen dem, was erlaubt zu sein scheint – und dem, was die Staatsanwaltschaft für strafbar hält.
3. Die Krux mit der „berauschenden Wirkung“
Es ist ein seltsamer Widerspruch: Die einen verkaufen CBD-Blüten als Naturprodukt mit entspannender Wirkung, die anderen beschlagnahmen sie als potenzielles Rauschmittel. Dazwischen steht ein Gesetz, das auf der Stelle tritt. Wer wissen will, warum die berauschende Wirkung zum Stolperstein wird, muss sich anschauen, wie der Gesetzgeber denkt – oder besser: was er nicht denkt.
Im Betäubungsmittelgesetz zählt nicht allein, wie viel THC in einem Produkt steckt. Entscheidend ist auch, ob jemand das Produkt missbrauchen könnte, um sich damit zu berauschen. Das trifft besonders die CBD-Blüten. Sie sehen aus wie normales Gras, riechen so und lassen sich rauchen. Dass der THC-Gehalt weit unter der Schwelle zur Rauschwirkung liegt, spielt vor Gericht oft eine Nebenrolle. Entscheidend ist der Eindruck – und die Möglichkeit des Missbrauchs. Das reicht, um ein Produkt als Betäubungsmittel einzustufen. Ob es real wirkt oder nicht, ist zweitrangig. Die Strafverfolgung interessiert sich nicht für Effekte, sondern für Eventualitäten.
Anders beim CBD-Öl. Es wird geschluckt, nicht geraucht. Es ist verarbeitet, standardisiert, dosiert. Und: Es sieht nicht aus wie ein Joint. Deshalb ist es aus Sicht vieler Behörden ein ganz anderes Produkt. Solange der THC-Gehalt vernachlässigbar ist und keine gesundheitsbezogenen Versprechen gemacht werden, ist CBD-Öl im Normalfall rechtlich unbedenklich. Nicht frei von Regulierung – aber frei von Strafandrohung.
Die Grenze verläuft also nicht zwischen legal und illegal. Sie verläuft zwischen Rauch und Tropfen, zwischen Naturform und Extrakt. Und sie verläuft mitten durch eine Branche, die seit Jahren auf rechtliche Klarheit wartet – vergeblich.
4. Gut gemeint ist nicht gleich rechtlich sicher
Die Angeklagten im Berliner Prozess haben sich nichts vorzuwerfen – sagen sie. Sie hätten geglaubt, alles richtig zu machen. CBD statt THC, Laboranalysen in der Schublade, ein Geschäftsmodell ohne doppelten Boden. Keine Absicht, niemanden zu berauschen, keine krummen Deals im Hinterzimmer. Das mag stimmen. Doch leider ist das Strafrecht kein Ort für Glaubensfragen.
Entscheidend ist nicht, was man meinte zu dürfen, sondern ob man es hätte wissen müssen. Und da sieht die Justiz wenig Spielraum. Wer im Grenzbereich zum Betäubungsmittelgesetz wirtschaftet, muss mehr wissen als der Durchschnittskunde. Er muss Risiken erkennen, Regelwerke kennen, Gesetzestexte lesen und im Zweifel einen Fachanwalt fragen. Denn was für den Privatgebrauch noch als Irrtum durchgeht, wird beim unternehmerischen Handel schnell zum juristischen Eigentor.
Der Bundesgerichtshof hat das im Revisionsverfahren deutlich gemacht. Er bemängelte nicht, dass die Angeklagten Freisprüche erhielten, sondern wie sie sie erhielten. Die Berliner Richter hätten sich zu leicht mit der Version der Unternehmer zufriedengegeben. Ob sie tatsächlich keine Ahnung hatten, ob sie Warnzeichen ignorierten oder Risiken einfach ausgeblendet haben – all das müsse genauer beleuchtet werden. Und damit ist der Ball wieder im Spiel.
Wer im CBD-Markt unterwegs ist, braucht mehr als saubere Ware. Er braucht saubere Strukturen. Dokumentation. Absicherung. Vor allem dann, wenn er mit Produkten handelt, die aussehen wie das Original – aber eben nicht das Original sein sollen. Und er muss wissen: Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht. Aber sie schützt vor Anklage nicht.
Kann man CBD-Blüten und THC-Blüten optisch unterscheiden? Nein – zumindest nicht mit bloßem Auge. Beide stammen von weiblichen Cannabispflanzen, sehen sich zum Verwechseln ähnlich, riechen gleich, lassen sich gleich konsumieren. Die Unterschiede liegen im Detail – und die kennt nur das Labor. Polizei und Zoll wissen das. Deshalb wird im Zweifel beschlagnahmt. Und dann analysiert. Wer also glaubt, mit dem Aussehen einer Blüte lasse sich argumentieren, hat das Prinzip Strafverfolgung nicht verstanden.
5. Was lernen wir aus dem Fall?
Zunächst einmal: Der Glaube an die Legalität eines Produkts schützt nicht vor der Realität eines Ermittlungsverfahrens. Wer dachte, mit CBD sei alles geregelt, sieht sich in diesem Fall eines Besseren belehrt. Denn auch wenn die Produkte im Ladenregal harmlos wirken, kann das juristisch ganz anders aussehen. Und zwar nicht, weil jemand Drogen verkaufen wollte – sondern weil der Gesetzgeber die Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Rauschmittel nie sauber geregelt hat.
Die Berliner Angeklagten haben Produkte vertrieben, die in weiten Teilen Europas als unbedenklich gelten. In Österreich, in der Schweiz, in Luxemburg. Nur in Deutschland wird daraus ein Fall für die Strafjustiz. Nicht, weil das Produkt gefährlich wäre. Sondern weil das Gesetz auf Möglichkeit statt Wirkung setzt – und dabei selbst nicht weiß, wie weit es gehen darf. Wer so formuliert, schafft keine Klarheit. Er produziert Unsicherheit.
Diese Unsicherheit trifft alle: Händler, die nicht wissen, was sie riskieren. Hersteller, die in einem Markt agieren, dessen Regeln sich mit jeder neuen Strafkammer verschieben können. Und Verbraucher, die glauben, ein legales Produkt zu kaufen – und sich plötzlich mit Begriffen wie „verkehrsfähig“ oder „Missbrauch zu Rauschzwecken“ konfrontiert sehen.
Und während CBD-Öl weitgehend aus dem Feuer genommen wurde, weil es sich nicht rauchen lässt, bleibt der Umgang mit Blüten ein juristisches Minenfeld.
6. Der schmale Grat zwischen Recht und Realität
Was dieser Fall zeigt, ist kein Exzess, kein Ausrutscher, sondern ein strukturelles Problem. Die Gesetze, die hier greifen sollen, stammen aus einer Zeit, in der Cannabis ausschließlich als Rauschmittel galt und CBD noch ein Buchstabensalat war. Inzwischen hat sich der Markt entwickelt, das Bewusstsein verändert, die Produktvielfalt vervielfacht – nur das Rechtssystem tritt auf der Stelle.
Statt Regeln zu schaffen, die mit der Realität mithalten können, wird weiter in Grauzonen operiert. Und wer dort unternehmerisch tätig wird, macht sich angreifbar – selbst dann, wenn er sich an jedes Laborergebnis klammert und alle Vorschriften zu kennen glaubt. Denn wo Unklarheit herrscht, gewinnt nicht der mit dem besten Produkt, sondern der mit der besten Rechtsabteilung.
Der Staat, der sich sonst gern als Innovationsfreund präsentiert, von Digitalisierung und Entbürokratisierung schwadroniert, zeigt im Umgang mit CBD ein anderes Gesicht. Eines, das misstrauisch schaut, wo Vertrauen gefragt wäre. Das theoretische Missbrauchsmöglichkeiten höher bewertet als empirische Unbedenklichkeit. Und das lieber kontrolliert als erklärt.
Wer sich als Konsument fragt, ob das wirklich sein muss, liegt nicht falsch. Und wer als Anbieter damit rechnet, dass selbst eine Freispruch-Story noch kein Happy End bedeutet, der hat verstanden, wie Recht in Deutschland manchmal funktioniert: vorsichtig, langsam und selten im Takt der Wirklichkeit.
7. Und die gute Nachricht?
Nicht alles im CBD-Markt ist ein Drahtseilakt. Wer heute CBD Öl kaufen möchte, muss sich keine Sorgen machen, dabei rechtlich auf Glatteis zu geraten. Anders als bei CBD-Blüten ist die Lage bei Ölen deutlich klarer. Sie werden nicht geraucht, sehen nicht aus wie klassisches Cannabis und gelten bei niedrigstem THC-Gehalt als verkehrsfähig. Kurz: Die Aufregung betrifft andere Produkte.
Wichtig bleibt: Qualität zählt. Wer ein Öl mit nachvollziehbarer Herkunft, Laboranalyse und verantwortungsvoller Deklaration kauft, geht auf Nummer sicher. Bei Herbaleafs tun wir genau das. Unsere Bio-CBD-Öle stammen aus zertifiziertem Anbau in Österreich, enthalten garantiert unter 0,2 % THC und werden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Handel gehen.
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