Wie legal war dieser CBD-Automat wirklich?

Wie ein CBD-Automat in Trier ein ganze Existenz ruinierte

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    Trier, März 2025. Es hätte eine Erfolgsgeschichte werden können. Stattdessen wurde es ein jahrelanger Gerichtsprozess. Was am Ende bleibt? Kein Urteil, kein Schuldspruch, dafür eine zerstörte Existenz. Die Geschichte von Deutschlands erstem CBD-Automaten – sie wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

    Aber der Reihe nach.

    Automaten, Aroma und Ahnungslosigkeit

    Im November 2018 stellte ein mutiger Unternehmer in der Trierer Ausoniusstraße das auf, was später bundesweit Schlagzeilen machen sollte: einen Automaten für CBD-Produkte. Wer CBD-Öl kaufen wollte, konnte das dort rund um die Uhr tun – ganz ohne Ladenöffnungszeiten, ganz ohne Beratung. Drin war nichts, was high macht – aber offenbar genug, um Justizia nervös werden zu lassen. Die Polizei war jedenfalls not amused und beschlagnahmte kurzerhand alles, was nach Hanf roch – inklusive Automat, Lager und Shop-Inventar. Was folgte, war eine klassische Behörden-Performance: Chemische Analyse, Gutachten, Paragrafen-Tango.

    Und dann? Lange nichts.

    Vom Headshop zur Insolvenz

    Der Betreiber hatte währenddessen alle Hände voll zu tun – mit dem wirtschaftlichen Überleben. Die Shops in Trier, Bonn und Heidelberg mussten dichtmachen, die Angestellten wurden entlassen, das Geld floss schneller ab, als man „Cannabidiol“ sagen kann. Am Ende stand die Insolvenz – und das, obwohl alle Produkte laut Hersteller-Zertifikaten unter der magischen THC-Grenze von 0,2 % lagen. Aber wie das so ist mit der deutschen Gesetzeslage: Man weiß es nicht so genau. Und selbst wenn, weiß es das nächste Gericht manchmal doch wieder anders.

    Am 19. März 2025 dann die Wende – allerdings nicht in Richtung Gerechtigkeit, sondern Richtung Aktenstapel. Das Landgericht Trier stellte das Verfahren ein. Begründung: besondere Umstände. Dazu zählten unter anderem die zwischenzeitliche Gesetzesänderung zur Cannabis-Legalisierung (die kam leider nach der Automaten-Idee), die mittlerweile eingetretene Insolvenz und – man höre und staune – die lange Verfahrensdauer.

    Ein bisschen Gnade, ein bisschen Pragmatismus, garniert mit der Einsicht, dass vielleicht doch nicht alles ganz so kriminell war, wie man es 2019 noch glaubte.

    Der Hauptangeklagte darf 100 Sozialstunden leisten. Immerhin in Trier. Vielleicht ja bei der Stadtgärtnerei – da riecht’s wenigstens vertraut.

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    Die Sicht der Staatsanwaltschaft in 2019: CBD ja, aber bitte nicht zum Rauchen

    Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Trier war der Automat von Anfang an ein Fall für die Ermittlungsakte – und kein kreativer Beitrag zur lokalen Start-up-Kultur. Bereits im Herbst 2018 begannen die Vorermittlungen gegen den Betreiber und zwei Mitstreiter. Der Vorwurf lautete: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln. Zwar enthielten die Produkte laut Betreiber nur THC unterhalb der 0,2-%-Grenze, doch das genügte den Ermittlern nicht.

    Denn 2019 war die gesetzliche Lage noch eine ganz andere als heute: Laut Betäubungsmittelgesetz war der Verkauf von Cannabisprodukten – selbst mit weniger als 0,2 % THC – nur dann zulässig, wenn sie zu wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken eingesetzt wurden. Also als Rohstoff für Kosmetik, Textilien oder vielleicht noch als Anschauungsobjekt im Biounterricht. Was nicht erlaubt war: der private Konsum, sei es zum Rauchen, Verdampfen oder einfach zum Entspannen.

    Gesetz geändert, Leben ruiniert

    Was bleibt? Die Frage, ob man nicht auch einfach früher hätte feststellen können, dass der Verkauf von CBD-Öl, Vaporizern und Bongs in einem Headshop nicht automatisch den Untergang des Abendlandes einläutet. Die Richter sehen es mittlerweile ähnlich: Solange niemand zum Kiffen animiert wird, ist das alles eher harmlos als strafbar.

    Blöd nur, dass die Erkenntnis Jahre zu spät kam – für einen Mann, der alles verloren hat: sein Geschäft, seine Existenzgrundlage, seine Beziehung. Und das alles wegen Produkten, die man heute in jedem Bahnhofskiosk neben dem Hanf-Energydrink kaufen kann.

    Fazit: Ein Automat, der zu früh kam

    Der erste CBD-Automat Deutschlands war vielleicht ein bisschen zu früh dran – und die Behörden ein bisschen zu spät mit dem Verständnis. Aber immerhin ist das Verfahren jetzt abgeschlossen. Und wer weiß: Vielleicht steht irgendwann wieder ein Automat in Trier. Dann hoffentlich mit behördlichem Segen – und ohne das Damoklesschwert der Staatsanwaltschaft im Nacken.

    Quellen:

    Tagesschau / SWR

    Lokalo

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